Wasserqualität 2009
Wichtige Bestandteile im Trinkwasser und deren Anteile
Die Wasseruntersuchungen erfolgen in gesetzlich festgelegten Abständen und werden durch akkreditierte Labore vorgenommen.
Außerdem überwacht das Gesundheitsamt des Kreises Kleve die Wasserversorgung.
Nachstehend die jeweiligen Werte für das Vesorgungsgebiet Kerken
- Durchschnittswerte der Analyseergebnisse von 2009 gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) -
Parameter
Einheit
Messwerte
Grenzwerte nach TrinkwV
pH-Wert
ohne
7,6
6,5 bis 9,5
Gesamthärte / [Härtebereich]
mmol/l
2,3 / [mittel]
(Früher: 12,7 °dH/ [2])
Ohne
Säurekapazität KS4,3
mmol/l
3,0
Ohne
Basekapazität KS8,2
mmol/l
0,25
Ohne
Calcium
mg/l
73,3
Ohne
Chlorid
mg/l
63,8
250,00
Eisen
mg/l
< 0,01
0,20
Kalium
mg/l
4,2
Ohne
Magnesium
mg/l
10,5
Ohne
Mangan
mg/l
< 0,01
0,05
Natrium
mg/l
35,6
200,00
Nitrat
mg/l
10,0
50,00
Das Wasser wird als Grundwasser im Binsheimer Feld gewonnen und in den Wasserwerken Moers-Gerdt und Binsheim entsprechend aufbereitet (Oxidation mittels Sauerstoffzugabe, Aktivkohlefiltration, Desinfektion mittels UV).
Das novellierte Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) ist zum 01.04.2007 in Kraft getreten. Anstatt der früheren vier Härtebereiche gelten nunmehr nur noch drei, welche nicht mehr als Millimol Gesamthärte sondern in Calciumcarbonat pro Liter angegeben werden.
Demnach gilt nun folgende Einteilung:
Härtebereich weich: < 1,5 mmol Calciumcarbonat/l (entspricht < 8,4 °dH) (Früher: Härtebereich 1)
Härtebereich mittel: 1,5 – 2,5 mmol Calciumcarbonat/l (entspricht 8,4 – 14 °dH) (Früher: Härtebereich 2)
Härtebereich hart: > 2,5 mmol Calciumcarbonat/l (entspricht > 14 °dH) (Früher: Härtebereiche 3 und 4)
Verwendung von Werkstoffen in der Trinkwasserinstallation
Gemäß § 21 Abs. 1 TrinkwV wird darauf hingewiesen, dass unter Beachtung der Ausführung der DVGW-Twin (Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation) und der vorliegenden Trinkwasseranalysen folgende Werkstoffe für die Trinkwasserhausinstallation verwendbar sind:
Metallische Werkstoffe
Kupfer, nichtrostender Stahl, Kupferlegierungen, schmelztauchverzinkte Eisenrohre, Gusseisen und unlegierte oder niedriglegierte Stähle sind uneingeschränkt als Materialien für die Trinkwasser-Installation geeignet, sofern sie ein DVGW-Prüfzeichen aufweisen und durch eine Fachfirma installiert werden.
Nicht metallische Werkstoffe
Nicht metallische Werkstoffe (Kunststoffe) sind uneingeschränkt für die Trinkwasser-Installation geeignet, sofern sie ein DIN/DVGW-Kennzeichen tragen, d.h. die KTW-Empfehlungen und die Prüfkriterien des DVGW-Arbeitsblattes W 270 erfüllen.
Das Trinkwasser wurde bezüglich des Korrosionsverhaltens gegenüber verschiedenen Leitungsmaterialien nach den Vorgaben der DIN EN 12 502 Teil 1 bis 5 vom März 2005 überprüft. Danach ist das Trinkwasser so beschaffen, dass kein üblicher vom DVGW zugelassener Werkstoff für die Trinkwasserhausinstallation, sowohl für kaltes als auch erwärmtes Wasser, aus korrosionstechnischen Gründen auszuschließen ist. Die Verantwortlichkeit für die letztendliche Materialwahl in der Hausinstallation obliegt der vom Kunden jeweils beauftragten Fachfirma. Hierbei ist drauf hinzuweisen, dass neben der Wasserbeschaffenheit auch eine Vielzahl weiterer Faktoren Einfluss auf Korrosionsvorgänge haben, wie z.B. die Konstruktion und Verarbeitung der Installationsmaterialien.
Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben (Trinkwasserverordnung) kann sich die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers ändern, z.B. durch jahreszeitlich oder niederschlagsbedingte sowie sonstige Schwankungen der Rohwasserqualität, durch die Umstellung der Aufbereitung, durch die Versorgung über ein anderes Wasserwerk (Versorgungsunternehmen) oder durch Reaktionen in den Transportleitungen. Eine Haftung aufgrund der Analyseangaben muss daher ausgeschlossen werden.
Stand: 06.01.2010
- Durchschnittswerte der Analyseergebnisse von 2009 gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) -
Parameter | Einheit | Messwerte | Grenzwerte nach TrinkwV |
| | | | |
| pH-Wert | ohne | 7,6 | 6,5 bis 9,5 |
| Gesamthärte / [Härtebereich] | mmol/l | 2,3 / [mittel] (Früher: 12,7 °dH/ [2]) | Ohne |
| Säurekapazität KS4,3 | mmol/l | 3,0 | Ohne |
| Basekapazität KS8,2 | mmol/l | 0,25 | Ohne |
| Calcium | mg/l | 73,3 | Ohne |
| Chlorid | mg/l | 63,8 | 250,00 |
| Eisen | mg/l | < 0,01 | 0,20 |
| Kalium | mg/l | 4,2 | Ohne |
| Magnesium | mg/l | 10,5 | Ohne |
| Mangan | mg/l | < 0,01 | 0,05 |
| Natrium | mg/l | 35,6 | 200,00 |
| Nitrat | mg/l | 10,0 | 50,00 |
Das Wasser wird als Grundwasser im Binsheimer Feld gewonnen und in den Wasserwerken Moers-Gerdt und Binsheim entsprechend aufbereitet (Oxidation mittels Sauerstoffzugabe, Aktivkohlefiltration, Desinfektion mittels UV).
Das novellierte Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) ist zum 01.04.2007 in Kraft getreten. Anstatt der früheren vier Härtebereiche gelten nunmehr nur noch drei, welche nicht mehr als Millimol Gesamthärte sondern in Calciumcarbonat pro Liter angegeben werden.
Demnach gilt nun folgende Einteilung:
(entspricht < 8,4 °dH) (Früher: Härtebereich 1)
(entspricht 8,4 – 14 °dH) (Früher: Härtebereich 2)
(entspricht > 14 °dH) (Früher: Härtebereiche 3 und 4)
Verwendung von Werkstoffen in der Trinkwasserinstallation
Gemäß § 21 Abs. 1 TrinkwV wird darauf hingewiesen, dass unter Beachtung der Ausführung der DVGW-Twin (Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation) und der vorliegenden Trinkwasseranalysen folgende Werkstoffe für die Trinkwasserhausinstallation verwendbar sind:
Metallische Werkstoffe
Kupfer, nichtrostender Stahl, Kupferlegierungen, schmelztauchverzinkte Eisenrohre, Gusseisen und unlegierte oder niedriglegierte Stähle sind uneingeschränkt als Materialien für die Trinkwasser-Installation geeignet, sofern sie ein DVGW-Prüfzeichen aufweisen und durch eine Fachfirma installiert werden.
Nicht metallische Werkstoffe
Nicht metallische Werkstoffe (Kunststoffe) sind uneingeschränkt für die Trinkwasser-Installation geeignet, sofern sie ein DIN/DVGW-Kennzeichen tragen, d.h. die KTW-Empfehlungen und die Prüfkriterien des DVGW-Arbeitsblattes W 270 erfüllen.
Das Trinkwasser wurde bezüglich des Korrosionsverhaltens gegenüber verschiedenen Leitungsmaterialien nach den Vorgaben der DIN EN 12 502 Teil 1 bis 5 vom März 2005 überprüft. Danach ist das Trinkwasser so beschaffen, dass kein üblicher vom DVGW zugelassener Werkstoff für die Trinkwasserhausinstallation, sowohl für kaltes als auch erwärmtes Wasser, aus korrosionstechnischen Gründen auszuschließen ist. Die Verantwortlichkeit für die letztendliche Materialwahl in der Hausinstallation obliegt der vom Kunden jeweils beauftragten Fachfirma. Hierbei ist drauf hinzuweisen, dass neben der Wasserbeschaffenheit auch eine Vielzahl weiterer Faktoren Einfluss auf Korrosionsvorgänge haben, wie z.B. die Konstruktion und Verarbeitung der Installationsmaterialien.
Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben (Trinkwasserverordnung) kann sich die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers ändern, z.B. durch jahreszeitlich oder niederschlagsbedingte sowie sonstige Schwankungen der Rohwasserqualität, durch die Umstellung der Aufbereitung, durch die Versorgung über ein anderes Wasserwerk (Versorgungsunternehmen) oder durch Reaktionen in den Transportleitungen. Eine Haftung aufgrund der Analyseangaben muss daher ausgeschlossen werden.
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